Zuschüsse
Zuschuss für die Nachwuchsgewinnung
Dirigenten-Zuschuss
Instrumenten-Zuschuss
Künstler-Sozialkasse-Zuschuss
Zuschuss für Teilnahme an Wertungsspielen
Zuschuss für Ausrichten von Wertungsspielen
Wettbewerbszuschuss
#Blasmusik Reloaded - Tonträgerproduktionen
Begabtenförderung (BMR)
Internationale musikalische Begegnungen (BMR)
Internationale Jugendbegegnungen (DBJ)
Mikroförderprogramm (DSEE)
Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen (Staatsministerium)
Zuschuss für die Nachwuchsgewinnung (nur im Jahr 2024)
Antragstellung: 15.09. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen:
- Projekt zur Nachwuchsgewinnung im Bereich Musik
- Förderung von Menschen, um ein Musikinstrument zu erlernen
- Zeitraum des Projekts (01.01.2024 - 31.10.2024)
- Gemeinnützigkeit des Vereins
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt,
darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr,
die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge (max. 90% der Kosten; mind. 10% Eigenleistung).
Dirigenten-Zuschuss
Antragstellung: 01.10. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen:
- Eine der musikalischen Qualifikationen muss der Dirigent erfüllen:
- Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik zum staatlich geprüften Leiter im Laienmusizieren (Dirigent oder Chorleiter)
- Bescheid des Ministeriums über die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder Chorleiter
- Abschlussdiplom einer staatlichen Musikhochschule
- Zeugnis einer Fachakademie über die staatliche Musiklehrerprüfung
- Zeugnis über die künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
- Zeugnis über die Prüfung für das Lehramt an Realschulen, Zweitfach Musik
- Zeugnis über die Erste Prüfung für das Lehramt an Volksschulen, Zweitfach Musik bzw. Erste Prüfung mit musischem Wahlfach Musikerziehung
- Zeugnis über die Musikalische Fachprüfung (Feldwebelprüfung)
- Zeugnis der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen über den Lehrgang „Leitung von Blasorchestern und Ausbildung von Jungbläsern“
- Kirchenmusikerprüfungen A, B, C
- Nicht möglich: Geprüfter Dirigent des Bayerischen Blasmusikverbandes
- Ein Leistungsnachweis (Konzertprogramm, Urkunde Wertungsspiel / Wettbewerb)
- ganzjährige Tätigkeit als Dirigent; bei einem Dirigentenwechsel innerhalb dieser 12 Monate müssen beide Dirigenten eine der Qualifikationen erfüllen
- Ensemble: Mind. 7 Mitglieder,
Dirigent muss pro Ensemble in der Software verknüpft sein - Gemeinnützigkeit des Vereins
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr, die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge (max. 400,00€ pro Ensemble; mind. 10% Eigenleistung).
Instrumenten-Zuschuss
Antragstellung: 01.10. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen:
- Aktuelle Richtlinien müssen erfüllt sein
- Instrument ist aufgelistet in Zuschussfähige Instrumente
- Mietinstrumente sind möglich, allerdings erst einzureichen,
wenn die Schlussrechnung vorliegt - Mindestkaufpreis pro Instrument: 500,00€
(ausgenommen Spielmannszug- & Orff-Instrumente,
Bläserklassensätze, Jugendkapellensätze, Musik. Früherziehung) - Bläserklassen-/Jugendkapellensätze/Musik. Früherziehung: Mind. 10 Instrumente und
in Summe über 500,00€ (hier ist keine Bindungsvereinbarung notwendig) - Gebrauchte Instrumente sind nicht möglich
- Gemeinnützigkeit des Vereins
- Bei Käufen einzelner Musiker muss eine Bindungsvereinbarung zwischen dem Musiker und dem Verein unterzeichnet werden.
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr, die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge (max. 840,00€ pro Instrument; mind. 10% Eigenleistung).
Künstler-Sozialkasse-Zuschuss (KSK)
Antragstellung: 01.03. – 31.10. über das Zuschuss-Portal (bitte nicht selbst registrieren)
Voraussetzungen:
- Geleistete Zahlung an die KSK
- Nachzahlungen können nicht bezuschusst werden
- Nicht möglich für Musikzentren und Musikschulen
- Gemeinnützigkeit des Vereins
Die Höhe des Zuschusses wird durch verschiedene Faktoren bestimmt,
darunter der verfügbare Ausschüttungsbetrag im Geschäftsjahr,
die Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge
(max. 90% der Rechnung; mind. 10% Eigenleistung).
Wertungsspiel-Zuschuss (Teilnahme an Wertungsspielen)
Antragstellung: Ganzjährig über das Zuschuss-Portal
Voraussetzungen:
- Teilnahme an Konzertwertung oder traditioneller Wertung (max. 250,00€)
- Teilnahme an Marschmusikwertung (max. 100,00€)
Unterstützt werden Ausgaben für den Erwerb von Noten sowie für Reisekosten.
Dabei wird eine Eigenleistung von mindestens 10% in Betracht gezogen.
Die Teilnahme oberbayerischer Orchester wird gefördert durch den Bezirk Oberbayern.
Wertungsspiel-Zuschuss (Ausrichten von Wertungsspielen)
Antragstellung: Rechnungsstellung des Vereins an den MON (info@mon-online.de) nach erfolgter Wertung.
Voraussetzungen:
- Ausrichter einer Konzertwertung / traditionellen Wertung (750,00€)
- Ausrichter einer Marschmusikwertung (500,00€)
- Jeder zusätzlich ausgerichtete Wertungstag (200,00€)
Für das Ausrichten eines Musikfestes ohne zusätzliches Wertungsspiel ist keine Förderung vorgesehen.
Wettbewerbs-Zuschuss
Antragstellung: Ganzjährig über das ZUSCHUSS-PORTAL
Voraussetzungen:
- Teilnahme an einem Wettbewerb des MON
- Die Fahrt zum Wettbewerb muss per Bus erfolgt sein
Es werden bis zu 90% der Buskosten erstattet.
#Blasmusik Reloaded
Förderung von Tonträgerproduktionen
Antragstellung: 01.01. – 20.12. über das Zuschuss-Portal
Für jeden Künstler, ob Hobbymusiker oder Profi, kommt irgendwann die
Frage auf, ob sich eine professionelle Aufnahme, egal ob Ton oder Video,
wirklich lohnt? Um auf diese Frage eine leichtere Antwort zu finden, gibt es
nun diese einzigartige Kampagne #BlasmusikReloaded. Sie bietet den
Gruppen die Chance, Produktionen auf hohem Niveau zu schaffen und diese
auch auf modernen Wegen ihrem persönlichem Publikum zugänglich zu
machen.
Seit vielen Jahren ist das Studio 80 ein hochkarätiger Partner in Sachen
Blasmusikproduktionen.
Mobilproduktion
Mit dem neuen Mobilstudio wurde eine Möglichkeit
geschaffen, einen perfekten Regieraum von A nach B zu transportieren.
Durch die kurzen Aufbauzeiten ist das Mobilstudio schnell einsatzbereit und
kann theoretisch bei jedem Probenraum halt machen.
Wer ein komplettes Album aufnehmen möchte, ist hier an der richtigen Stelle.
Wir haben 2 Pauschalangebote ausgearbeitet, die am Ende noch mit 20 % vom
MON bezuschusst werden:
- Aufnahme vor Ort im Probenraum der Kapelle, des Ensembles
- Musizieren in gewohnter Umgebung
- 2 Tage Aufnahme
- 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
- 1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
- exklusive Reisekosten, GEMA und grafische Gestaltung
- Sämtliche Gruppengrößen
- Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung
Studioproduktion
Wem das nicht genug ist, dem sei gesagt, dass das DONAUTON Tonstudio in
Forheim eines der modernsten Tonstudios in ganz Deutschland ist. Mit Platz
bis zu 30 Personen ist man hier lediglich in der Personenanzahl begrenzt.
Für Ensembles bis zu dieser Größe ist das DONAUTON Studio ein kreativer
Treffpunkt und bietet eine hoch-professionelle Arbeitsatmosphäre.
- Aufnahme im hochkarätigen Donauton Studio in Forheim
- Profesionelle Akustik
- 2 Tage Aufnahme
- 1 Tag Schnitt und Nachbearbeitung (Mit Dirigent, Leiter)
- 1,5 Tage Mix und Mastering (Mit Dirigent)
- exklusive GEMA und grafische Gestaltung
- Gruppen bis zu 30 Personen
- Veröffentlichung in Streamingportalen und digitale Bemusterung
Videoproduktion
Auch für visuelle Produktionen ist DONAUTON der ideale Partner.
Zusammen mit Partnerfirmen wie Pac-Films können hoch-auflösende Filme
und Musikvideos produziert werden. Somit steht also auch einer Videoproduktion,
passend zur Musik, nichts mehr im Wege.
- Vorbereitung, Einholen von Genehmigungen etc.
- Vorproduktion, präparieren der Tonaufnahme für die Videoproduktion
- 0,5 Drehtage in einer vorher besprochenen Location
- 2 Tage Schnitt
- 1,5 Tage Nachbearbeitung
- Erstellen von finalen Dateien in verschiedenen Auflösungen
- Upload auf den Youtube-Kanal #blasmusikreloaded, Streamingportale (Spotify und Co.) etc.
Erst nach kurzer Rücksprache mit dem MON ist eine dementsprechende Bezuschussung möglich.
Hierzu bitten wir nach Rücksprache mit dem Studio DONAUTON eine Mail an die Geschäftsstelle (info@mon-online.de) zu schreiben.
Begabtenförderung
Antragstellung: 01.03. – 01.05. über das Formular
Voraussetzungen:
- Bis 21. Lebensjahr
- Kinder/Jugendliche mit besonderer musikalischer Begabung
- Entsprechende Nachweispflicht
Unterstützt werden Ausgaben für den Instrumentalunterricht, Fahrtkosten, Fortbildungen sowie die Anschaffung von Instrumenten.
Weitere Informationen: Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats
Internationale musikalische Begegnungen
Antragstellung: Ganzjährig über das Zuschuss-Portal
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine der drei Aktivitäten im Ausland:
- Konzertreise mit musikalischem Charakter (mind. 1 Gemeinschaftskonzert)
- Wettbewerb
- Musikfestival
- Mindestens eine Übernachtung
- Antrag wurde vor der Buchung gestellt und genehmigt
Unterstützt werden Ausgaben für den Unterkunft sowie für Reisekosten.
Weitere Informationen: Bayerischer Musikrat
Internationale Jugendbegegnungen
Antragsstellung: Im Vorjahr
Voraussetzungen:
- Das Begegnungsprogramm enthält Themen, wie bspw.
- Wie funktioniert Politik in anderen Ländern?
- Warum sieht mein_e Nachbar_in die Geschichte anders als ich?
- Gibt es Unterschiede bei unseren kulturellen Vorlieben?
- Wie wichtig ist anderen Menschen der Umweltschutz?
- Mehrtägig
Weitere Informationen: Deutsche Bläserjugend
Mikroförderung
Antragstellung: 8 Wochen vor Start des Projekts
Voraussetzungen:
- Projekte für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder
- strukturschwache und ländliche Regionen
- max. 2.500€ (10% Eingenanteil)
- Gemeinnützigkeit des Vereins
Weitere Informationen: DSEE
Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
Antragstellung: 01.01.- 01.10. für das Folgejahr über die jeweilige Kommune
Voraussetzungen:
- Kosten müssen sich auf mind. 10.000€ (max. 1. Mio €) belaufen
- Zustimmung muss vor Baubeginn vorliegen
- Entsprechende Kostenpläne müssen vorliegen
Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium