GEMA
Informationen zu GEMA-Rahmenvertrag und GEMA-Portal
Was ist die GEMA?
Die GEMA stellt sich in einem kurzen Video selbst vor:
Wie hoch ist der GEMA-Beitrag 2024?
Der GEMA-Beitrag beträgt im Jahr 2024 pro Mitglied ab 18 Jahren (Stichtag jeweils 01.01.) 7,46 € (brutto). Für Spielleute, Alphorn und Jagdhornbläser beläuft sich der Beitrag auf 2,98 € (brutto).
Damit kann der GEMA-Beitrag für die Mitgliedsvereine in den bayerischen Blasmusikverbänden erneut konstant gehalten werden, obwohl die GEMA-Tarife im Jahr 2024 um 5% im Vergleich zu 2023 steigen werden.
Der GEMA-Rahmenvertrag
Der Bayerische Blasmusikverband ermöglicht seinen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsvereinen, dass über einen Rahmenvertrag die eigenen Veranstaltungen größtenteils pauschal abgegolten sind.
Zentrale Inhalte dieses Rahmenvertrags sind:
- Abgegolten sind Veranstaltungen und Konzerte, bei denen ein BBMV-Mitgliedsverein alleiniger Veranstalter ist und die Musik live gespielt wird. Ausnahmen bzw. Einschränkungen gelten für gesellige bzw. wirtschaftliche Veranstaltungen.
- Über den Rahmenvertrag sind bis zu drei gesellige / wirtschaftliche Veranstaltungstage mit Musik / Tanz abgegolten (Vereinsfest, Sommerfest, Tanzveranstaltung usw.). Hier ist ein Veranstaltungstag ohne Quadratmeterbegrenzung, bei den verbleibenden zwei Veranstaltungstagen gelten maximale Raumgrößen von 666 m² (incl. Toiletten / Verpflegung / Kaffeebar). Festzüge und Sternmärsche sind während der Veranstaltungstage ebenfalls pauschal abgegolten.
- Für die vom Verband genehmigten Bezirks-, Kreis- oder Bundesbezirksmusikfeste sind bis zu vier Veranstaltungstage abgegolten.
Das GEMA-Portal
Ab dem 1. Januar 2021 werden Musikfolge-Listen grundsätzlich nur noch über das Onlineportal entgegengenommen. Deshalb empfiehlt sich auch, die GEMA-Meldung auch direkt über das Onlineportal vorzunehmen.
Wie funktioniert das Portal?
➔ Das GEMA-Onlineportal für Veranstalter und Musiknutzer (Youtube)