Ehrungen
Ehrungen sind ein wichtiges Mittel, um die Leistungen von ehrenamtlich tätigen Personen ideell zu honorieren. Sie leisten einen unverzichtbaren Anteil an Arbeit in unserer Gesellschaft, besonders auch in der Kultur.
Der MON bietet in Kooperation mit dem Bayerischen Blasmusikverband eine breite Ehrungspalette an. Alle Ehrungen können von den Mitgliedsvereinen über die Verwaltungssoftware beantragt werden.
Ehrungen im MON
Ehrungen im BBMV
Pro Musica-Plakette
Ehrenamtsnachweis Kultur
Ehrungen für aktive Musikerinnen und Musiker
Ehrennadeln
- Bronze (für 15 Jahre) 16,00 Euro
- Silber (für 25 Jahre) 16,00 Euro
- Gold (für 40 Jahre, inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
- Gold (für 50 Jahre, inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
- Weitere Ehrungen (Gold) in 5-Jahres-Schritten (inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
Ehrungen für aktive Dirigentinnen und Dirigenten sowie Stabführerinnen und Stabführer
Ehrennadeln
- Bronze (für 10 Jahre) 16,00 Euro
- Silber (für 15 Jahre) 16,00 Euro
- Gold (für 20 Jahre, inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
- Weitere Ehrungen (Gold) in 5-Jahres-Schritten (inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
Ehrungen für die Verdienste als Vereinsfunktionäre
Verdienstmedaillen und Verdienstnadeln
- Bronze (für 10 Jahre) 16,00 Euro
- Silber (für 15 Jahre) 16,00 Euro
- Gold (für 20 Jahre) 20,00 Euro
- Diamant (für 25 Jahre, inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
- Weitere Ehrungen (Diamant) in 5-Jahres-Schritten (inkl. Ehrungsbrief) 20,00 Euro
Ehrungen für Förderer und besondere Verdienste
Fördermedaillen
z.B. für besondere Verdienste von Mäzenen, Förderer oder Passiven
Der Verein legt selbst fest, wann die bronzene, silberne und goldene Medaille verliehen wird.
- Bronze 16,00 Euro
- Silber 16,00 Euro
- Gold 16,00 Euro
Ehrungen im BBMV
Anerkennungskultur sollte ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit sein. Deshalb bietet der Bayerische Blasmusikverband für langjährige Verdienste nachfolgende Ehrungen an. Jede Ehrung wird mit einem Ehrenbrief versendet. Die Ehrungen können nicht direkt beim Bayerischen Blasmusikverband, sondern ebenfalls über die Mitgliedsverbände beantragt werden.
Pro Musica-Plakette
Die Pro Musica-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift "PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN". Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Verleihung
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einem Musikverein verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Musikverein in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Antrag
Den Antrag auf Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette stellt der Musikverein. Er verwendet dazu ein Formular, das beim Bundesmusikverband Chor- und Orchester e.V. (BMCO) angefordert werden kann.
Die Antragsteller schicken ihre Unterlagen an ihren zuständigen Dachverband; dieser leitet den gesamten Antrag an die Geschäftsstelle der BMCO weiter.
Der BMCO bereitet die Anträge zur Vorlage im Empfehlungsausschuss vor. Der Empfehlungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester und Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Letzter Termin für die Einreichung des Antrages bei der BMCO ist der 30. Juni im Jahr vor der Verleihung.
Ehrenamtsnachweis Kultur
Mit dem Ehrenamtsnachweis Bayern zeichnet der Freistaat Bayern ehrenamtliches Engagement aus und dokumentiert die mit dem ehrenamtlichen Engagement verbundenen Kompetenzen.
Der Ehrenamtsnachweis Bayern wurde 2009 auf Initiative des Landes-Caritasverbands Bayern und des Bayerischen Landesverbands des Katholischen Deutschen Frauenbundes mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums ins Leben gerufen. 2011 kamen die großen Engagementbereiche Musik und Sport hinzu.
Über den ideellen Wert hinaus hat der Ehrenamtsnachweis einen beruflichen Nutzen: Für Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen oder sich beruflich verändern wollen. Sie alle können den Nachweis ihrer Bewerbung beilegen und so für ihren beruflichen Werdegang nutzen.
Alle Vereine sind aufgerufen, die Initiative zu ergreifen und den Ehrenamtsnachweis anzubieten. Ehrenamtliche und Freiwillige haben diese Anerkennung verdient!
Die Antragstellung erfolgt über den Bayerischen Musikrat. Der unterschriebene Antrag kann elektronisch an angelika.mueller@bayerischer-musikrat.de oder auch auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der Projekt-GbmH geschickt werden (Sandstraße 31, 80335 München).